Darf der Arbeitgeber Minusstunden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abrechnen?

Antwort

Ja, der Arbeitgeber darf Minusstunden in der Regel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abrechnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Es ist wichtig, dass die Regelungen zur Arbeitszeit und zu Überstunden klar definiert sind. Wenn Minusstunden bestehen, kann der Arbeitgeber diese von der letzten Abrechnung abziehen. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.

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